Beratung Nachteilsausgleich

Am Gymnasium Hofwil können bei Beeinträchtigungen oder chronischer Krankheit spezifische Massnahmen zum Nachteilsausgleich in Anspruch genommen werden.

Diese Massnahmen werden auf Grund Kantonaler Richtlinien seit 2017 in individuellen Vereinbarungen festgelegt und haben zum Ziel, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, Diskriminierungen zu verhindern und individuelle Anpassungen zu gewähren.

Das bedeutet, dass betroffene Schüler*innen gleichwertige Prüfungsleistungen unter anderen Bedingungen erbringen können. Diese Massnahmen stellen keine inhaltliche Erleichterung dar und werden regelmässig überprüft.

Angebot:

  • Organisation und Leitung von Gesprächsrunden zur Abklärung des Bedarfs und der Verhältnismässigkeit eines Nachteilsausgleiches
  • Informationen zu den weiteren Schritten (Coaching, Abklärung, Gesuche)
  • Unterstützung beim Verfassen von Gesuchen an die Schulleitung oder an die Kantonale Maturitätskommission KMK
  • Begleitung bei der Umsetzung der bewilligten Massnahmen
  • Spezifische Information und Weiterbildung des Kollegiums

Nachteilsausgleiche werden individuell zwischen dem Gymnasium Hofwil und der Schülerin bzw. dem Schüler schriftlich vereinbart und, wenn nötig, semesterweise angepasst. Eine frühzeitige und transparente Kommunikation ist zentral für alle unterstützenden Massnahmen.

Konrektorin Susanna Scherler steht Ihnen unter susanna.scherler@gymhofwil.ch gerne für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.