Nachteilsausgleich
Grundlagen
Schüler*innen mit diagnostizierten Beeinträchtigungen haben die Möglichkeit, einen Nachteilsausgleich zu beantragen. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile durch geeignete Massnahmen auszugleichen.
In einem persönlichen Gespräch klären wir die individuelle Situation und legen gemeinsam fest, welche Nachteilsausgleichsmassnahmen sinnvoll sind. Diese betreffen ausschliesslich formale Anpassungen (z. B. verlängerte Prüfungszeit), die Lernziele bleiben unverändert.
Kontakt
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Koordinatorin Nachteilsausgleich:
Konrektorin, Patricia Hostettler (patricia.hostettler@gymhofwil.ch)
Weitere Informationen
Die Website der Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) informiert detailliert über Möglichkeiten und Grenzen des Nachteilsausgleichs auf der Sekundarstufe II: